Antwort 04.10.2026 von Marcus Optendrenk CDU
Leider gibt es auf diese Frage keine pauschale Antwort. Ich rate Ihnen deshalb, sich an die entsprechende Schulbehörde zu wenden.
Leider gibt es auf diese Frage keine pauschale Antwort. Ich rate Ihnen deshalb, sich an die entsprechende Schulbehörde zu wenden.
Sollte es um einen konkreten Fall gehen, obliegt der weitere Umgang grundsätzlich dem jeweils zuständigen Gremium oder Organ, das die betreffende Person in die entsprechende Funktion oder Position gewählt, berufen oder entsandt hat.
Die Versorgung der Abgeordneten in NRW folgt auch anderen Regelungen. Insofern geht es um unterschiedliche Systeme, wie übrigens auch im Vergleich zwischen gesetzlicher Rente und Beamtenversorgung.