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Es gilt also abzuwarten bis weitere Informationen vom Bundeswahlleiter und dem Wahlprüfungsausschuss an uns herangetragen werden. Der Ausschuss hat aber signalisiert, dass man den Wahleinspruch des BSW priorisieren werde.
Der derzeitige Entwurf der dänischen Ratspräsidentschaft hält jedoch weiterhin an anlasslosen Scans privater Kommunikation fest – selbst bei Ende-zu-Ende-verschlüsselten Diensten. Dies würde einen zentralen Grundpfeiler sicherer digitaler Kommunikation massiv schwächen. Aus Sicht der SPD ist dieser Vorschlag nicht zustimmungsfähig, und dieser Einschätzung schließe ich mich mit voller Überzeugung an.