Antwort 01.06.2026 von Jochen Ott SPD
Gleichzeitig darf sich eine Reform nicht auf das rechtlich Gebotene beschränken.
Gleichzeitig darf sich eine Reform nicht auf das rechtlich Gebotene beschränken.
Denn in mittlerweile rund 2/3 aller Ehen in Deutschland sind beide Ehepartner erwerbstätig.
Die Landesregierung sollte das 2025-er BVerfG-Urteil zwar gründlich auswerten, aber dann zügig analog auf die Landesbeamten anwenden
Während früher ein Abstand von 15 % zur Grundsicherung für eine vierköpfige Familie maßgeblich war, wird nun als neue Untergrenze eine Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens (Gebot der Mindestbesoldung)
Die Landesregierung hat gestern mit den Gewerkschaften verabredet, den Tarifvertrag der Länder 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen