Antwort 16.12.2025 von Wilhelm Hausmann CDU
Da aktuell weder die Einleitung noch die Grundlage eines solchen Verbotsverfahrens absehbar ist, kann ich Ihre Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten.
Da aktuell weder die Einleitung noch die Grundlage eines solchen Verbotsverfahrens absehbar ist, kann ich Ihre Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten.
Ukrainische Führerscheine dürfen in Deutschland grundsätzlich während des vorübergehenden Schutzes genutzt werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ministerielle Vorgänge, insbesondere bei komplexeren Sachverhalten, eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen können.