Frage von Julian H. • 21.11.2022

Antwort ausstehend von Ina Scharrenbach CDU
Insofern sind Nichterwerbstätige nicht anspruchsberechtigt, weil keine Mehrkosten ausgeglichen werden müssen, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen
Wir befürworten in dieser Angelegenheit sowohl die aktuelle politische Linie der Bundesregierung als auch die der EU
Die Aktionen der "Letzten Generation" treffen auch bei mir auf Ablehnung, dennoch dürfen die Anliegen der Klimaschutzbewegung nicht in den Hintergrund geraten.