Frage von Ennes K. • 25.01.2023

Antwort ausstehend von Thomas Kutschaty SPD
ieraus folgt, dass Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 bis zu 30 Arbeitstage pro Kind und maximal 65 Arbeitstage im Jahr Sonderurlaub zur Betreuung von kranken Kindern beantragen können
Die Neuauflage der politischen Diskussion über die Art der Fortsetzung des Archivs sowie die personelle Ausstattung halten wir für unabdingbar!
Ich habe die Entwicklung weiter verfolgt und stehe im Austausch u.a. mit der Grünen Ratsfraktion. Ich werde die Thematik weiter verfolgen und auch bei Herrn Weber, dem Olper Bürgermeister, bei Gelegenheit einmal ansprechen