Antwort 21.03.2012 von Hannelore Kraft SPD
(...) Zu Ihrer Frage: Es ist (leider) aus rechtlichen Gründen nicht möglich, den Landtagswahlkampf 2012 einzuschränken oder auszulassen, um den Kommunen die Förderung anderer Maßnahmen zu ermöglichen. (...)