Frage an Barbara Steffens von Torben S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Steffens,
ich danke Ihnen für Ihre Antwort auf meine Frage vom 17.01.12, auch wenn Sie sie eigentlich nicht beantwortet haben. Ich wollte von Ihnen wissen, wer in der BRD die Entscheidung letztlich fällt, ob nikotinhaltige Liquids unter den von Ihnen genannten Paragraphen fallen. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht gestattet Ihnen lediglich diese Meinung weiterhin zu vertreten. In unserem Land ist die Meinungsfreihet ja auch eines der höchsten Rechtsgüter und auch wenn Sie sich dadurch in Ihrer Meinung bestärkt fühlen mögen, möchte ich doch anmerken, dass diese Entscheidung keine Aussage darüber ist, ob Ihre Meinung tatsächlich richtig ist oder nicht.
Daher möchte ich Sie noch einmal bitten meine o.g. Frage zu beantworten. Ich verspreche Ihnen auch, dass ich Sie nicht nochmal Fragen werde.
Hochachtungsvoll
T.Siebke

