
Leider habe ich keine Kenntnis über den Sachstand des Verfahrens.
Leider habe ich keine Kenntnis über den Sachstand des Verfahrens.
Die amtsangemessene Alimentation wurde über das Niedersächsische Besoldungsgesetz (NBesG) im vergangenen Herbst geändert. Zum einen soll dadurch eine ausreichende Alimentation von Familien mit Kindern gewährleistet werden und zum anderen soll der Mindestabstand zur Grundsicherung in den unteren Besoldungsgruppen sichergestellt werden.
Wir als CDU im Niedersächsischen Landtag haben in der vergangenen Legislatur verschiedene Maßnahmen getroffen, um die verfassungskonforme Bezahlung unserer Beamtinnen und Beamten sicherzustellen. So haben wir beispielsweise die Kinderkomponente der Familienzuschläge bei den unteren Besoldungsgruppen angepasst. Da zeitnah eine Entscheidung über die weiterhin beim BVG anhängigen Klagen erwartet wird, bleibt diese jetzt abzuwarten.
Rot-Grün hat die Umsetzung der Gleichstellung auf A13 in dieser Legislaturperiode beschlossen und wird dies auch tun.