Frage von Matthias B. • 01.04.2023

Antwort ausstehend von Grant Hendrik Tonne SPD
Gemäß §19 des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes müssen alle Gemeinden bis zum 31.12.2026 die Potenziale zur Entsiegelung ihres Gebiets identifizieren und in einem speziell dafür bereitgestellten Entsiegelungskataster des Landes erfassen.
Wir wollen die Versiegelung von Flächen auf das unvermeidbare Maß reduzieren und für nicht vermeidbare Versiegelungen eine Ausgleichspflicht regeln.
Hintergrund ist insbesondere auch, dass der öffentliche Arbeitgeber zunehmend in Konkurrenz um Mitarbeitende und Nachwuchs steht, da der Fachkräftemangel immer stärker spürbar ist.