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Eine Besoldung nach A6 erscheint aufgrund der Wichtigkeit der Arbeit eher zu gering, zumal für den Verbraucherschutz an anderer Stelle sehr viel Geld ausgegeben wirkt, was sicherlich auch Marketingstrategien beinhaltet.
Die Steigerung der Attraktivität des Berufes könnte helfen, dem Personalmangel zu begegnen.
Eine Zulage kann eine Möglichkeit sein. Sie sollten konkret eine Petition dazu an den Niedersächsischen Landtag richten.
In den Beratungen über den Gesetzentwurf konnten sich die Fraktionen auf eine Anhebung auf 50 Gramm getrocknetes Cannabis verständigen. Es wird nicht auf die Maximalmenge abgezielt, da der Anbau ausschließlich für den Eigenbedarf zulässig ist.
Anträge sind bis zum 20.10.2023 möglich