Frage von Nadin F. • 01.06.2022
Antwort ausstehend von Detlev Schulz-Hendel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wenn es sich bei den Straßenausbaubeiträgen um eine Enteignung handeln würde, wäre sie nach dem Grundgesetz entschädigungspflichtig.
Wir wollen den Kommunen Wahlfreiheit lassen und sprechen uns daher gegen eine generelle Abschaffung der Möglichkeit zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aus
Diese Entscheidungsfreiheit der einzelnen Kommunen halte ich auch nach wie vor für sinnvoll, sie wurde mit der Reform des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) weiter gestärkt.
(...) diese Frage kann ich Ihnen so pauschal nicht beantworten, ohne die Hintergründe für ihren konkreten Fall zu kennen.