Antwort 22.10.2025 von Rüdiger Holschuh SPD
Verfahren ist klar rechtsstaatlich geregelt.
Verfahren ist klar rechtsstaatlich geregelt.
Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch im Netz ist ein sehr wichtiges Anliegen, aber dieses Ziel darf nicht durch eine pauschale Überwachung privater Kommunikation erreicht werden
Zu dieser Frage hat unser CDU-Fraktionsvorsitzender im Bundestag eindeutig Stellung bezogen: "Anlasslose Chatkontrolle wird es mit uns nicht geben".