Antwort 04.02.2025 von Boris Rhein CDU
Diese Leistung ist nicht über das Verwaltungsportal Hessen zu beantragen, da es in Hessen noch kein Landespflegegeld gibt.
Diese Leistung ist nicht über das Verwaltungsportal Hessen zu beantragen, da es in Hessen noch kein Landespflegegeld gibt.
Ich setze mich für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen ein und unterstütze daher eine Reform der bestehenden Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch (§ 218 StGB)
Seien Sie völlig unbesorgt, Sie würden die entsprechenden Hilfeleistungen selbstverständlich auch bei einer AfD-Regierung weiterhin erhalten.
Es war kein Rasierschaum