
 Antwort 18.12.2023 von Frank Lortz   CDU
Die Ampelregierung hat im Jahressteuergesetz 2022 die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen in § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz gestrichen.

Die Ampelregierung hat im Jahressteuergesetz 2022 die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen in § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz gestrichen.


ich befürworte in der Regel den Bau neuer Windkraftanlagen, da diese einen wichtigen Beitrag leisten

Hessen hat im Rahmen des Energiegipfels beschlossen, dass 2 Prozent der Landesfläche vorrangig zur Nutzung von Windenergie festgelegt werden.


Die Koalitionsverhandlungen werden aktuell geführt