Frage von Kira M. • 13.02.2025

Antwort von Peter Tschentscher SPD • 26.02.2025
Grundsätzlich ist eine Begleitung zu Terminen in den Jobcentern nicht erforderlich. Die Beschäftigten handeln dort nach Recht und Gesetz.
Grundsätzlich ist eine Begleitung zu Terminen in den Jobcentern nicht erforderlich. Die Beschäftigten handeln dort nach Recht und Gesetz.
Wir hoffen, dass das Strafverfahren nun zügig mit einem gerechten Urteil beendet wird und die Gerichte Maßnahmen getroffen haben, um derartige Vorfälle künftig zu verhindern.
In der Bürgerschaft gibt es verschiedene Regeln für Abgeordnete, die Transparenz schaffen und (verdeckte) Unterstützung von Unternehmen verhindern sollen.