Als Ferienwohnungen zweckentfremdeten Wohnraum zurückholen, Büros zu Wohnungen umbauen, Mieten mit Mietendeckel nachhaltig senken. Neubau günstiger Wohnungen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 18.06.2025 von Sabine Ritter Die Linke
Antwort 18.08.2025 von Jennifer Jasberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Fall des Alsterpavillons wurde der Verkehrswert des Grundstücks durch ein unabhängiges Gutachten auf mindestens 58,3 Millionen Euro festgesetzt. Dieser Wert wurde zum Mindestgebot in der Ausschreibung erklärt.
Antwort ausstehend von Thilo Kleibauer CDU
Antwort 02.06.2025 von Marco Hosemann Die Linke
Nein, die Veräußerung des Alsterpavillons muss nicht der Bürgerschaft zur Abstimmung vorgelegt werden, weil er zum vollen Wert veräußert werden soll.
Antwort 02.09.2025 von Dirk Kienscherf SPD
Das Mindestgebot für den Bodenwert des Grundstücks betrug auf Grundlage eines Verkehrswertgutachtens 58.300.000 Euro.
Antwort 28.05.2025 von Sandro Kappe CDU
In Bezug auf die aktuelle Diskussion rund um die geplante Vergabe des Erbbaurechts im Bereich des Alsterpavillons ergeben sich vielfältige Betrachtungsebenen, die sowohl rechtlicher als auch haushalterischer Natur sein können.