
Grundsätzlich ist der Verkauf von Grundstücken oder anderen Vermögensgegenständen gemäß der Rechtsprechung der Unionsgerichte und der deutschen Gerichte mangels Beschaffung kein von den Vorschriften des EU-Vergaberechts erfasster Vorgang.
Grundsätzlich ist der Verkauf von Grundstücken oder anderen Vermögensgegenständen gemäß der Rechtsprechung der Unionsgerichte und der deutschen Gerichte mangels Beschaffung kein von den Vorschriften des EU-Vergaberechts erfasster Vorgang.
Grundsätzlich ist der Verkauf von Grundstücken oder anderen Vermögensgegenständen gemäß der Rechtsprechung der Unionsgerichte und der deutschen Gerichte mangels Beschaffung kein von den Vorschriften des EU-Vergaberechts erfasster Vorgang.
Wir begrüßen daher ausdrücklich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 2024, das die von der Stadt Tübingen eingeführte Verpackungssteuer für verfassungskonform erklärt hat
Wir begrüßen daher ausdrücklich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 2024, das die von der Stadt Tübingen eingeführte Verpackungssteuer für verfassungskonform erklärt hat