(Wofür) Braucht es das "politische Amt" d. Antisemitismusbeauftragten? Soll es eine Neuausschreibung geben, wann/wozu? Welche Qualifikationen/Merkmale waren bisher für das "politische Amt" relevant?
Im § 19 IV S. 2 des Gesetzes für die Gleichstellung von Frauen u. Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (BGleiG) heißt es: "Wahlberechtigt und wählbar sind die weiblichen Beschäftigten der Dienststelle."
Die mir bekannten Queerbeauftragten sind i. d. R. nicht heterosexuell (z.B. Sven Lehmann aus Ihrer Partei & bis vor kurzem Queerbeauftragter der seinerzeitigen Ampelregierung).
Antisemitismusbeauftragte (in HH: "Beauftragte für jüdisches Leben und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus") sind - mit 1 mir bekannten Ausnahme in nicht-jüd. Organen: Prof. Samuel Salzborn in Berlin - fast ausnahmslos nicht-jüdischen Selbstverständnisses. In Hamburg sei das derzeit vakante Amt - https://tinyurl.com/c366adfn - ein "politisches Amt": https://tinyurl.com/3y8fchyk
(Wofür) Braucht es die Stelle aus Ihrer Sicht? https://tinyurl.com/5n96wtjk
Wo kann ich über Auswahlkriterien für das "politische Amt" des letzten/künftigen Antisemitismusbeauftragten nachlesen?

