Frage von Sylvia O. • 06.09.2023

Antwort ausstehend von Matthias Czech SPD
Auch als Hamburger SPD haben wir sehr aufmerksam verfolgt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem diesjährigen Bericht die Partei „Alternative für Deutschland“ und ihre Jugendorganisation als rechtsextremen Verdachtsverfälle aufführt.
Ein Verbotsverfahren unterstützt, aber ersetzt nicht den politischen Kampf gegen Neofaschismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und die extreme Rechte.
Die Evaluationen 2008 und 2012 haben gezeigt, dass sich das Hundegesetz insbesondere auch im Hinblick auf die besonderen Vorschriften für die gefährlichen Hunde bewährt hat, die Beißvorfälle sind im Verhältnis zur Gesamtzahl registrierter Hunde gesunken.