Hamburg geht im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konsequent gegen Extremismus und Islamismus vor. Nach dem 7. Oktober 2023 hat Hamburg als einzige Stadt alle islamistischen und anti-israelischen Demonstrationen mittels Allgemeinverfügung untersagt.
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Antwort 07.05.2024 von Kazim Abaci SPD
Antwort 06.05.2024 von Sina Imhof BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Versammlungsrecht lässt sich nicht aufgrund bestimmter Meinungsäußerungen einschränken, es sei denn, diese sind nach dem Grundgesetz verfassungswidrig.
Antwort ausstehend von Martina Friederichs SPD
Antwort 17.09.2024 von Urs Tabbert SPD
Hamburg geht im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konsequent gegen Extremismus und Islamismus vor. Demos müssen in Deutschland im Übrigen nicht „gestattet“ werden, sondern sind nach Artikel 8 Grundgesetz grundsätzlich zulässig, wenn nicht gegen Verbote und Auflagen verstoßen wird.
Antwort 04.11.2024 von Sonja Lattwesen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es ist schwer erträglich, dass derartiges demokratiefeindliches Gedankengut auf der Straße geäußert wird. Doch jenseits der berechtigten und nachvollziehbaren Empörung ist bei der Bewertung derartiger Demonstrationen der Blick auf das Grundgesetz von entscheidender Bedeutung.
Antwort ausstehend von Miriam Block BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN