Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Siegfried S. • 01.05.2024
Antwort von Kazim Abaci SPD • 07.05.2024 Hamburg geht im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konsequent gegen Extremismus und Islamismus vor. Nach dem 7. Oktober 2023 hat Hamburg als einzige Stadt alle islamistischen und anti-israelischen Demonstrationen mittels Allgemeinverfügung untersagt.
Frage von Siegfried S. • 01.05.2024
Antwort von Sina Imhof BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 06.05.2024 Das Versammlungsrecht lässt sich nicht aufgrund bestimmter Meinungsäußerungen einschränken, es sei denn, diese sind nach dem Grundgesetz verfassungswidrig.
Frage von Siegfried S. • 01.05.2024
Antwort ausstehend von Martina Friederichs SPD Frage von Siegfried S. • 01.05.2024
Antwort von Urs Tabbert SPD • 17.09.2024 Hamburg geht im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konsequent gegen Extremismus und Islamismus vor. Demos müssen in Deutschland im Übrigen nicht „gestattet“ werden, sondern sind nach Artikel 8 Grundgesetz grundsätzlich zulässig, wenn nicht gegen Verbote und Auflagen verstoßen wird.
Frage von Siegfried S. • 01.05.2024
Antwort von Sonja Lattwesen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 04.11.2024 Es ist schwer erträglich, dass derartiges demokratiefeindliches Gedankengut auf der Straße geäußert wird. Doch jenseits der berechtigten und nachvollziehbaren Empörung ist bei der Bewertung derartiger Demonstrationen der Blick auf das Grundgesetz von entscheidender Bedeutung.
Frage von Siegfried S. • 01.05.2024
Antwort ausstehend von Miriam Block BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN