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(...) ich beziehe mich auf die Antwort meiner Kollegin, Heike Sudmann, die Ihnen im Juli Folgendes schrieb: "nach meiner Kenntnis wurde bereits eine Genehmigung zur Zweckentfremdung erteilt, eine weitere wird demnächst erfolgen. In Ihrem Rechtsstreit werden sicherlich (weitere) Fragen geklärt." (...)

(...) nach meiner Kenntnis wurde bereits eine Genehmigung zur Zweckentfremdung erteilt, eine weitere wird demnächst erfolgen. In Ihrem Rechtsstreit werden sicherlich (weitere) Fragen geklärt. (...)

(...) Die Erteilung von baurechtlichen Genehmigungen ist nach geltender Rechtslage eindeutig eine Angelegenheit der Bezirke. Die von der Rechtsanwaltskanzlei Mohr et al. (...)

(...) Dies gilt im Übrigen auch für die von den Rechtsanwälten Mohr et al. und jetzt von Ihnen angeführte „Zweckentfremdung von Wohnraum“. (...)