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Frage von Klaus-Peter S. • 12.06.2015
Antwort von Joachim Lenders CDU • 31.08.2015 (...) Hierzu bedarf es der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln ihrer berufenen ordentlichen Mitglieder. Die Annahme eines Härtefalls ist in der Regel ausgeschlossen, wenn die oder der Betroffene eine Straftat von erheblichem Gewicht begangen hat. Straftaten von erheblichem Gewicht sind insbesondere Straftaten, die einen Ausweisungsgrund nach §§ 53 oder 54 AufenthG erfüllen. (...)
Frage von Klaus-Peter S. • 12.06.2015
Antwort von Joachim Lenders CDU • 31.08.2015 (...) Hierzu bedarf es der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln ihrer berufenen ordentlichen Mitglieder. Die Annahme eines Härtefalls ist in der Regel ausgeschlossen, wenn die oder der Betroffene eine Straftat von erheblichem Gewicht begangen hat. Straftaten von erheblichem Gewicht sind insbesondere Straftaten, die einen Ausweisungsgrund nach §§ 53 oder 54 AufenthG erfüllen. (...)
Frage von Klaus-Peter S. • 11.06.2015
Antwort ausstehend von Antje Möller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frage von Klaus-Peter S. • 11.06.2015
Antwort ausstehend von Antje Möller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frage von Klaus-Peter S. • 11.06.2015
Antwort ausstehend von Antje Möller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frage von Hella H. • 09.06.2015
Antwort ausstehend von Isabella Vértes-Schütter SPD