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(...) Dieser wurde ebenfalls an die FGSV-Regeln angepasst, da die Fachbehörde keine Begründung dafür fand, die bis 2016 geltende Ausnahmeregelung weiterlaufen zu lassen. Auch scheint in Hamburg das oft hoch anstehende Grundwasser ein Problem zu sein, weil verhindert werden muss, dass problematische Stoffe aus dem Straßenunterbau dort einsickern. (...)

(...) Dieser wurde ebenfalls an die FGSV-Regeln angepasst, da die Fachbehörde keine Begründung dafür fand, die bis 2016 geltende Ausnahmeregelung weiterlaufen zu lassen. Auch scheint in Hamburg das oft hoch anstehende Grundwasser ein Problem zu sein, weil verhindert werden muss, dass problematische Stoffe aus dem Straßenunterbau dort einsickern. (...)

(...) Die Kriterien der Förderrichtlinie orientieren sich stark an den Förderprogramm der anderen Länder und Kommunen. Der Mindestradstand von 1,30m wird damit begründet, dass der Transportzweck des Rades im Vordergrund steht und dieser Veränderungen der Radgeometrie zur Folge hat. Zwar gibt es Lastenräder mit kürzeren Radständen, zumeist erfüllen diese jedoch nicht die Mindestzuladung von 40kg. (...)

(...) Urlaubsbedingt komme ich erst heute dazu, Ihnen zu antworten. Die Errichtung von Landstromanlagen wird ebenso wie die Umrüstung der Schiffe einige Jahre benötigen. Eine Abnahmepflicht nur für Schiffe, die landstromfähig sind, wäre eine rechtlich nicht tragfähige Ungleichbehandlung, weil die Energiekosten onboard/Landstrom sich derzeit noch dramatisch unterscheiden. (...)

(...) Urlaubsbedingt komme ich erst heute dazu, Ihnen zu antworten. Die Errichtung von Landstromanlagen wird ebenso wie die Umrüstung der Schiffe einige Jahre benötigen. Eine Abnahmepflicht nur für Schiffe, die landstromfähig sind, wäre eine rechtlich nicht tragfähige Ungleichbehandlung, weil die Energiekosten onboard/Landstrom sich derzeit noch dramatisch unterscheiden. (...)