Antwort 17.06.2026 von Tiemo Wölken SPD
Deshalb bin ich der Auffassung, dass bei dem Vorliegen eines begründeten Verdachts der Weg für die Strafverfolgung freigemacht werden sollte.
Deshalb bin ich der Auffassung, dass bei dem Vorliegen eines begründeten Verdachts der Weg für die Strafverfolgung freigemacht werden sollte.
Entscheidungen zur Aufhebung der Immunität von Europaabgeordneten finden aus guten Gründen in geheimer Abstimmung statt.
Das Konzept der Asylverfahren in Drittstaaten sollte nicht mit dem Konzept der sicheren Herkunftsstaaten verwechselt werden.