(...) In Ihrem Schreiben beziehen Sie sich auf den Einsatz von sogenannten Upload-Filtern, welche urheberrechtlich geschützte Inhalte frühzeitig erkennen sollen. Unter Artikel 13 der Urheberrechtsrichtlinie sind Plattformen betroffen, deren Zweck es ist, von ihren Nutzern hochgeladene urheberrechtlich geschützte Werke zu speichern und diese anderen wieder öffentlich zugänglich zu machen. (...)
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