Antwort 04.02.2025 von Jörg Cezanne Die Linke
Der IGH wertete die anhaltende Diskriminierung der palästinensischen Bevölkerung einschließlich willkürlicher, teils lang anhaltender Inhaftierung als Verstoß gegen das Besatzungsrecht sowie gegen Art. 3 der Rassendiskriminierungskonvention.