Frage von Christian w. • 03.02.2025

Antwort ausstehend von Andreas Mattfeldt CDU
Sich auf eine gemeinsam getragene Gegenkandidatur zu verständigen macht nur dann Sinn, wenn damit eine andere Politik möglich wäre. Das ist aber nicht der Fall.
Für den absoluten Großteil der Bürgergeldempfänger gilt, dass sie entweder a) arbeiten und aufgestockt werden müssen oder b) tatsächlich arbeitsunfähig sind und durch andere Sicherungssysteme nicht genug zum Leben erhalten
Direkte Kommunikation bevorzugt (ausführliche Antwort hier klicken)
Andererseits besteht die Gefahr, dass Bürgerräte in ihrer Wirkung begrenzt bleiben, insbesondere wenn sie keine verbindliche Entscheidungsgewalt haben oder in Konkurrenz zu bestehenden demokratischen Institutionen treten.