Frage von Heinz F. • 05.02.2025

Antwort ausstehend von Reiner Füllmich parteilos
Dauerhafte Grenzkontrollen oder die grundsätzliche Zurückweisung Schutzsuchender an den deutschen Binnengrenzen, so wie von der Union vorgeschlagen, sind europarechtswidrig und können schlichtweg nicht umgesetzt werden.
...Einführung eines Tempolimits von 130 km/h auf Autobahnen...
Wir haben Ihnen im Rahmen des derzeitigen Stands geantwortet: Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist grundsätzlich Länderaufgabe, wobei sich der Bund an der Finanzierung des ÖPNV auf unterschiedlichen Wegen beteiligt.
Ich unterstütze die SPD-Position, § 218 zu streichen. Meine „Nein“-Antwort erfolgte, da der Schutz vor erzwungenen Abbrüchen in der Frage nicht erwähnt wurde.