Frage von Michael S. • 13.02.2025

Antwort von Nico Tippelt FDP • 19.02.2025
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben zu schützen. Auch das ungeborene Leben zählt besonders mit Fortschreiten der Schwangerschaft dazu.
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben zu schützen. Auch das ungeborene Leben zählt besonders mit Fortschreiten der Schwangerschaft dazu.
Wir unterstützen das Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft
Die Diskussion hätte man vor vielen Jahren führen müssen, jetzt sind wir zu weit.
Die großen HGÜ-Stromtrassen sind notwendig, damit überschüssiger Windstrom aus dem Norden in den Süden transportiert werden kann.
Es ist falsch, eine weitere gesundheitsschädigende Droge neu zu legalisieren.