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Portrait von Bärbel Bas
Antwort von Bärbel Bas
SPD
• 21.02.2025

Das Grundgesetz sieht in Artikel 40 Absatz 1 vor, dass der Bundestag seine Präsidentin bzw. seinen Präsidenten und deren bzw. dessen Stellvertreterinnen und Stellvertreter wählt. Daraus ergibt sich allerdings kein rechtlich verbindlicher Anspruch.

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