Frage von Ansgar M. • 28.07.2021

Antwort von Anke Hennig SPD • 19.08.2021
Das Thema ist sehr komplex und ohne weitere Angaben nicht zu beantworten.
Das Thema ist sehr komplex und ohne weitere Angaben nicht zu beantworten.
Als Beamter haben Sie einen Anspruch auf eine statusangemessene Beschäftigung. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2016 erneut festgestellt.
Wie Sie betrachte ich den jetzigen Zustand als befremdlichen Missstand. v.a. für die Beschäftigten selbst, doch auch für die Gesellschaft und für die Steuerzahler*innen.
mit Ihren Ausführungen habe ich mich an die Deutsche Bahn gewandt und um Auskunft gebeten. Es wurde mir mitgeteilt, dass eine Beschäftigungspflicht für die Beamten der Bahn besteht.