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Timon Gremmels
Antwort von Timon Gremmels
SPD
• 23.09.2017

(...) die rechtliche Grundlage der Kirchensteuer ist Artikel 140 GG. Demnach sind Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, berechtigt, auf Grund Steuern zu erheben. (...)

Timon Gremmels
Antwort von Timon Gremmels
SPD
• 23.09.2017

(...) die rechtliche Grundlage der Kirchensteuer ist Artikel 140 GG. Demnach sind Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, berechtigt, auf Grund Steuern zu erheben. (...)

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