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(...) Außerdem wollen wir eine Solidarrente einführen, die zehn Prozent über dem durchschnittlichen Grundsicherungsanspruch am Wohnort liegt. Regional unterschiedliche Wohnkosten werden so berücksichtigt. (...)


(...) Antwort:Ich bin der Meinung, dass von Anfang an keinen sachlicher Grund bestand, um bezüglich des Rentenniveaus zwischen Ost und West zu unterscheiden, und somit einen Eingriff in Art.3 GG rechtfertigte. Der Bundestag billigte ein Gesetz zur Rentenangleichung bis 2025. (...)

(...) Ob 63, 67 oder sogar 70 – starre Altersgrenzen für den Renteneintritt werden den verschiedenen Lebensentwürfen längst nicht mehr gerecht. Gerade der flexible Renteneintritt schafft den notwendigen Freiraum für die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit. (...)
