(...) Zudem wird das Inverkehrbringen von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen verboten, die ein charakteristisches Aroma haben, in ihren Bestandteilen Aromastoffe oder technische Merkmale enthalten, mit denen sich Geruch, Geschmack oder die Rauchintensität verändern lassen oder in Filter, Papier oder Kapseln Tabak oder Nikotin enthalten. Erstmalig sind Vorschriften für nikotinhaltige E-Zigaretten und Nachfüllbehälter vorgesehen, die Regelungen zu Inhaltsstoffen, Produktsicherheit und Verpackungsgestaltung treffen. (...)
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.
