Antwort 24.08.2005 von Claudia Tausend SPD
Sehr geehrter Herr Mackh,
Sehr geehrter Herr Mackh,
Sehr geehrter Herr Karl,
leider kann ich ihre Frage nur bedingt beantworten, da die Frage eines Halts, z. B. in Richtung MVP auf einem Bahnhof im Hamburger Osten in die Verantwortung des Verkehrsträgers - hier der Bahn - fällt.
Sehr geehrte Frau Binnewies,
Sehr geehrte Frau Müller,
das haben sie jetzt aber grundsätzlich falsch verstanden.
Sehr geehrte Frau Binnewies,

Sehr geehrter Hr. Kares.
Ihre Frage:Bürgerrechte.