Antwort 27.05.2026 von Angelika Glöckner SPD
Aktuell werden Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten als „sonstige Einkünfte“ behandelt und unterliegen nach einer Spekulationsfrist von einem Jahr nicht mehr der Besteuerung.
Aktuell werden Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten als „sonstige Einkünfte“ behandelt und unterliegen nach einer Spekulationsfrist von einem Jahr nicht mehr der Besteuerung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als CDU/CSU-Fraktion werden wir uns zukünftig auch weiterhin an einer Diskussion beteiligen, wie der Handel mit Kryptowerten transparenter und effektiver, beispielsweise in die Altersvorsorge, eingebaut werden könnte.
Psychotherapie ist wichtig. Gerade deshalb braucht die Debatte saubere Fakten statt pauschaler Unterstellungen.