Antwort 28.10.2025 von Fritz Güntzler CDU
vielen Dank für Ihre Zuschrift und die aufmerksame Beobachtung steuerpolitischer Entwicklungen. Zu Ihrer Frage möchte ich gerne Folgendes klarstellen:
vielen Dank für Ihre Zuschrift und die aufmerksame Beobachtung steuerpolitischer Entwicklungen. Zu Ihrer Frage möchte ich gerne Folgendes klarstellen:

Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages hat keine Gründe gesehen, eine Neuauszählung zu veranlassen. Nun bleibt dem BSW noch eine Gang vor das Bundesverfassungsgericht.
Eine Verfassungsänderung sollte gut geprüft werden. Artikel 1 und 3 GG schützen bereits umfassend vor Diskriminierung.
Aus meiner Sicht sollten auch Selbstständige von der Aktivrente profitieren.