Antwort 30.10.2025 von Thorsten Frei CDU
Bis auf wenige Ausnahmen bleibt zugegebenermaßen unklar, wen genau der Bundespräsident begnadigt - aus wie ich finde guten Gründen, die insbesondere im Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht liegen.
Bis auf wenige Ausnahmen bleibt zugegebenermaßen unklar, wen genau der Bundespräsident begnadigt - aus wie ich finde guten Gründen, die insbesondere im Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht liegen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Bundesamt für Soziale Sicherung die Zuweisungsbescheide gemäß geltendem Recht erlassen hat und dieses im Einklang mit dem Grundgesetz steht.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen.
Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen betreffen die Einrichtung von Halte- und Parkverboten an Grundstückseinfahrten in Neuenbürg. Als Bundestagsabgeordneter hat Herr Krichbaum hier keinen Einfluss.