Den Vorwurf des BSW, der Ausschuss arbeite zu langsam oder verschleppe Verfahren, teile ich nicht.
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Antwort 04.11.2025 von Sara Nanni BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Antwort ausstehend von Johannes Winkel CDU
Antwort 28.10.2025 von Doris Achelwilm Die Linke
Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt
Antwort 22.10.2025 von Sebastian Roloff SPD
Sollte der zuständige Ausschuss begründete Unregelmäßigkeiten feststellen, werden selbstverständlich entsprechende Schritte eingeleitet

Antwort 16.10.2025 von Tijen Ataoğlu CDU
Bitte stellen Sie Ihre Frage direkt an mich per E-Mail an tijen.ataoglu@bundestag.de
Antwort 03.11.2025 von Janosch Dahmen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Überprüfung von Einsprüchen zur Bundestagswahl liegt gemäß Bundeswahlgesetz beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages. Dieser prüft unabhängig, gründlich und rechtsstaatlich, ob die Wahl ordnungsgemäß verlaufen ist oder ob Hinweise vorliegen, die eine Neuauszählung erforderlich machen. Auch das Bundesverfassungsgericht kann in einem weiteren Schritt angerufen werden.