Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass Menschen, die in Vollzeit arbeiten, von ihrem Einkommen leben können müssen. Dabei ist mir bewusst, dass dies insbesondere bei bestimmten ungelernten Tätigkeiten, wie etwa im Bereich von Reinigung oder Logistik, eine große Herausforderung sein kann.
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Antwort 14.10.2025 von Thorsten Frei CDU
Antwort 11.11.2025 von Heidi Reichinnek Die Linke
In Deutschland gilt allerdings das Prinzip, dass Steuern nicht zweckgebunden sind.
Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD
Antwort ausstehend von Heidi Reichinnek Die Linke
Antwort 13.10.2025 von Stephan Brandner AfD
Danke für Ihre Frage, aber wie kommen Sie darauf, was ist also Ihre Quelle?
Antwort 24.10.2025 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorrausetzung für den Erhalt soll nach dem bisher vorliegenden Gesetzesentwurf ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis sein. Wenn Beamte i.R. solche ausüben (und die Genehmigung des Dienstherrn vorliegt) sollten diese Personen von der Begünstigung profitieren. Wenn Sie in ihrer Beamtentätigkeit weiterarbeiten würden, dann nicht.