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Grundsätzlich gilt im SGB II das Prinzip, dass die Jobcenter eigenverantwortlich ihre Eingliederungsstrategie bestimmen sollen.
Die Regierungskoalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz ist auch angetreten, um die Situationen der Familien in Deutschland spürbar zu verbessern - im Koalitionsvertrag finden Sie dazu eine Reihe von geplanten Vorhaben, auszugsweise nenne ich hier gerne das Bildungs- und Teilhabepaket, den weiterzuentwickelnden Kinderzuschlag und die Teilhabe-App:
Bis auf wenige Ausnahmen bleibt zugegebenermaßen unklar, wen genau der Bundespräsident begnadigt - aus wie ich finde guten Gründen, die insbesondere im Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht liegen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Bundesamt für Soziale Sicherung die Zuweisungsbescheide gemäß geltendem Recht erlassen hat und dieses im Einklang mit dem Grundgesetz steht.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen.