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Auch der Bundeskanzler unterstützt die Position, dass es nach 2031 grundlegende Reformen im Rentensystem geben muss. Dazu werden wir noch in diesem Jahr eine Rentenkommission einsetzen, die 2026 ihre Arbeit abschließen wird.
Es wäre ehrlicherweise nicht sinnig und einfach unlogisch, jemandem steuerliche Vorzüge für das Weiterarbeiten dann zu gewährleisten, wenn diese Person vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht
Die Hintergründe dieser Maßnahmen sowie die Gründe für die fortdauernde Einlagerung sind jedoch Sache des Gymnasiums.