Antwort 22.08.2025 von Adis Ahmetović SPD
Palästinenserinnen und Palästinenser haben das Recht, in ihrer Heimat zu bleiben.
Palästinenserinnen und Palästinenser haben das Recht, in ihrer Heimat zu bleiben.
Damit wurde bewusst eine hohe Hürde gesetzt, um einen solchen Ausnahmezustand nur in tatsächlichen Notlagen und mit breiter demokratischer Legitimation ausrufen zu können.
Antragsberechtigte des Verwirkungsverfahrens sind nach § 36 BVerfGG der Bundestag, die Bundesregierung oder eine Landesregierung, weshalb auch hier eine Einstimmigkeit zwischen allen Koalitionspartnern vorliegen müsste.
Das Thema ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ausdrücklich verankert.
Daher ist es leider nicht möglich, eine konkrete Anzahl von Stunden für Forschungstätigkeit an der HS-Bund anzugeben.