Warum gibt der Wahlprüfungsausschuss keine Informationen über Verfahrensstände? Wie ist der Stand des Verfahrens zum Einspruch des BSW? Wann sind die nächsten Sitzungen des Wahlprüfungsausschusses?
Sehr geehrter Herr Karaahmetoğlu,
ich bin seit gut zwei Jahrzahnten bei jeder Wahl als Wahlhelfer tätig, zuletzt meistens als Wohlvorstand. So ist mir bei der Bundestagswahl im Februar selbst aufgefallen, wie leicht BW und BSW zu verwechseln ist -- dementsprechend habe ich als erfahrener Wahlvorstand dort besonders aufgepasst. So ist die Beschwerde des BSW wohl mehr als berechtigt und einer genaueren Prüfung wert. Vor diesem Hintergrund meine Fragen: Warum ist das Wahlprüfungsverfahren nicht transparent? Warum gibt es keine Beratungsprotokolle und Terminankündigungen auf der Ausschussseite im Netz?
Halten Sie das Parlament in seiner jetzigen Besetzung für legitimiert, einschneidende Entscheidungen wie etwa zur Wehrpflicht zu treffen? Wie hoch wird die Akzeptanz Ihrer Einschätzung nach in der Bevölkerung für solche Gesetze sein, wenn die Zusammensetzung des Parlaments derart zweifelhaft ist? Wie schätzen Sie den politischen Schanden durch die Verzögerung einer Neuauszählung ein?
Sehr geehrter Herr G.
vielen Dank für Ihre Fragen.
Nach den Vorgaben des Wahlprüfungsgesetzes werden die Entscheidungen, die der Deutsche Bundestag über die bei ihm eingelegten Wahleinsprüche zu treffen hat, durch dessen Wahlprüfungsausschuss in einem besonderen, gerichtsähnlichen Verfahren vorbereitet. Dementsprechend finden seine Sitzungen nichtöffentlich statt und die entsprechenden Sitzungsprotokolle werden nicht veröffentlicht. Während eines laufenden Verfahrens können der Wahlprüfungsausschuss und somit auch ich daher keine näheren Angaben zu seiner Prüfungs- und Beratungstätigkeit machen.
Gern kann ich Ihnen aber folgendes zum allgemeinen Verfahrensstand mitteilen:
Das BSW hat am 23. April 2025 insgesamt drei Wahleinsprüche eingereicht, von denen zwei die Forderung nach einer Neuauszählung beinhalten. Im Rahmen der vom Wahlprüfungsgesetz vorgesehenen Vorprüfung wurden zu dem umfangreichen Vorbringen des BSW Stellungnahmen der Bundeswahlleiterin und aller Landeswahlleitungen eingeholt, die am 4. Juli 2025 beim Wahlprüfungsausschuss eingegangen sind. Dem Verfahrensbevollmächtigten des BSW wurde die Möglichkeit gegeben, hierauf zu erwidern. Dessen wiederum umfangreicher Schriftsatz ist am 26. August 2025 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Am 20. Oktober 2025 hat das BSW einen ergänzenden Schriftsatz vorgelegt. Derzeit findet die Erarbeitung der entsprechenden Beschlussempfehlung des Ausschusses statt. In dieser wird der Ausschuss – vergleichbar mit einem Urteil – die wesentlichen Tatsachen und Entscheidungsgründe niederlegen.
Angaben darüber, wann der Wahlprüfungsausschuss über den auf Neuauszählung gerichteten Wahleinspruch des BSW abschließend entscheiden wird, sind ohne dabei den Beratungen der Mitglieder des Ausschusses vorzugreifen, nicht möglich. Wie Sie dem oben stehenden Überblick über den Verfahrensstand entnehmen können, wurde nach Einreichung des Einspruchs unmittelbar mit der Aufklärung und Prüfung des insoweit vom BSW vorgetragenen Sachverhalts bzw. der entsprechenden rechtlichen Argumentation begonnen. Der Vorwurf der Verzögerung des Verfahrens durch den Ausschuss oder mich als Vorsitzenden entbehrt damit jeder Grundlage.
Mit freundlichen Grüßen
Macit Karaahmetoglu, MdB

