Frage von Ariane S. • 19.07.2025

Antwort von Thomas Gebhart CDU • 22.07.2025
Der Gesetzentwurf liegt mir aktuell noch nicht vor. Daher kann ich den Gesetzentwurf inhaltlich derzeit nicht bewerten.
Der Gesetzentwurf liegt mir aktuell noch nicht vor. Daher kann ich den Gesetzentwurf inhaltlich derzeit nicht bewerten.
Der Querschnitt wird im Laufe der Planung anhand des Verkehrsaufkommens und der nötigen Verkehrssicherheit, die erreicht werden soll, festgelegt.
Sie haben diese Frage jetzt diverse Male gestellt.
Die rechtlichen Grundlagen für den Wechsel in eine andere Laufbahn derselben Laufbahngruppe (sog. „horizontaler Laufbahnwechsel") sind bereits erheblich flexibilisiert worden, so dass bei entsprechendem dienstlichem Bedarf davon schon Gebrauch gemacht werden kann