
Antwort ausstehend von Hendrik Streeck CDU

Angesichts fehlender systematischer Untersuchungen zur Wirksamkeit und Sicherheit von Cannabisblüten halte ich die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) enthaltene Regelung zu deren Erstattungsfähigkeit für sachgerecht.
Wir brauchen private und an betriebswirtschaftlichen Maximen sich orientierenden Firmen. Dies spart Kosten, ist vielfach effektiv und flexibel. All das hilft, dass sich der Staat auf die ureigenen Aufgaben konzentrieren kann. Dies gilt meines Erachtens auch für die Bereiche der Krankenhäuser/Pflege/Medizin und den Wohnungsbau.