
 Antwort 13.10.2025 von Carmen Wegge   SPD
Die Beratungen im Bundestag dazu haben noch nicht begonnen. Doch in seiner aktuellen Form ist dieser Entwurf für uns nicht zustimmungsfähig.

Die Beratungen im Bundestag dazu haben noch nicht begonnen. Doch in seiner aktuellen Form ist dieser Entwurf für uns nicht zustimmungsfähig.


Sollte sich der Verdacht erhärten, dass bei der letzten Bundestagswahl Stimmen zu Ungunsten des BSW falsch zugeordnet worden sind, muss das natürlich korrigiert werden. Ich vertraue insofern unseren damit betrauten AfD-Kollegen im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags.

Ich setze mich für eine vollständige Klärung aller Zweifel am Wahlergebnis ein und für einen Bundestag, der den Wählerwillen korrekt abbildet.

Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt

Eine anlasslose Kontrolle digitaler Kommunikation wird es mit der CDU/CSU nicht geben.