Antwort 23.03.2023 von Konstantin Kuhle FDP
Da die meisten dieser Rettungsaktionen auch mit der italienischen Regierung abgesprochen sind, lässt sich schwerlich sagen, dass es sich bei dem von Ihnen angeführten Beispiel um Schleusertum handelt.
Da die meisten dieser Rettungsaktionen auch mit der italienischen Regierung abgesprochen sind, lässt sich schwerlich sagen, dass es sich bei dem von Ihnen angeführten Beispiel um Schleusertum handelt.
Auf Bundesebene haben wir die Kinderkrankentage bereits deutlich erhöht.
Festzuhalten ist, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber durchaus einen Spielraum dahingehend zuerkannt hat, wie die tatsächlichen Wohnkosten von Beamtinnen und Beamten zu bemessen sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber sehr enge Vorgaben auferlegt. Diese Vorgaben müssen im anstehenden Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden.
Ich stimme dem zu, dass Bundesbeamte ausreichend und amtsangemessen alimentiert werden sollen