
Denn es ist das Beste für Kinder, wenn sie auch nach Trennung oder Scheidung von beiden Elternteilen weiterhin in ihrem Alltag betreut werden.
Denn es ist das Beste für Kinder, wenn sie auch nach Trennung oder Scheidung von beiden Elternteilen weiterhin in ihrem Alltag betreut werden.
In der kommenden Legislaturperiode möchten wir dennoch weitere Verbesserungen des Familienrechts, insbesondere im Hinblick auf das Kindeswohl, implementieren.
Als Vater zweier Kinder bin ich der Meinung, dass Kinder im Trennungsfall idealerweise bei beiden Eltern leben sollten.
Kein Mensch versteht, dass z. B. Fachanwältinnen und Fachanwälte, Fachärzte und Fachärztinnen selbstverständlich zur Fortbildung verpflichtet sind, nicht aber Richterinnen und Richter.
Gerechtigkeit im Einzelfall zu schaffen ist die Aufgabe der Justiz und der Behörden, die wir als Gesetzgeber gut ausstatten und sensibilisieren müssen.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen wollen.