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Mark Helfrich
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Frage von Joachim N. •

Was unternehmen Sie als mein Bundestagsabgeordneter, damit Kinder zukünftig vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung besser geschützt sind?

Ich bin selbst von Eltern-Kind-Entfremdung betroffener Vater / Mutter. Der mehrfach ausgezeichnete Fernsehfilm „Weil Du mir gehörst“ hat auf sehr realistisch dargestellt, wie grausam psychischer Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung sein kann – grausam für die betroffenen Kinder, aber auch für entfremdete Elternteile wie mich. Bisher habe ich aber den Eindruck, dass die Politik sich der Problematik überhaupt nicht bewusst ist, obwohl es sich um Menschenrechtsverletzungen handelt, wie auch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach bestätigte. Auch international hat man sich auf das Basis von mittlerweile über 1.300 Studien und Forschungsergebnissen schon in vielen Ländern darauf verständigt, entschieden gegen Eltern-Kind-Entfremdung vorzugehen und Kinder entsprechend zu schützen. In Deutschland wird solch missbrauchendes Verhalten viel zu häufig sogar noch bewusst oder unbewusst befördert wird. Was wird dagegen unternommen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.

vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch wenn aus dieser nicht klar hervorgeht, was Sie von der Politik fordern, gehe ich gehe davon aus, dass Sie sich damit auf das Thema Wechselmodell beziehen.

Als Vater zweier Kinder bin ich der Meinung, dass Kinder im Trennungsfall idealerweise bei beiden Eltern leben sollten. Das Wechselmodell bietet sich insoweit an. Dadurch können Kinder eine intensive emotionale Bindung zu beiden Elternteilen aufbauen, wodurch die Trennung i.d.R. einfacher verarbeitet werden kann. Elternteile werden nicht auf bestimmte Rollen wie Wochenend-Papa reduziert und die Gefahr einer Entfremdung wird dadurch vorgebeugt. Für das Praktizieren des Wechselmodells ist aber natürlich Grundvoraussetzung, dass zwischen den Eltern ein vernünftiges Maß an Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit besteht, die leider im Trennungsfall oftmals fehlt. Das Wechselmodell ist also m.E. eine gute Lösung, wenn Eltern es gemeinsam tragen. Wenn sie sich aber nicht einig sind, führt eine gerichtliche Anordnung oft zu Streit, der dann erst recht auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird.

Der Deutsche Bundestag hat sich in der letzten Wahlperiode intensiv mit diesem Thema beschäftigt. So gab es dazu am 13. Februar 2019 eine öffentliche Anhörung. Allerdings haben sich alle gehörten Sachverständigen im Ergebnis dagegen ausgesprochen, das Wechselmodell als gesetzlichen Regelfall festzuschreiben. Dem folgend haben sich auch die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke dagegen ausgesprochen.

https://www.bundestag.de/resource/blob/636088/21f0e9c3fc425e5b57bb753567915063/wortprotokoll-data.pdf

Auch das Bundesverfassungsgericht hat bereits zum Wechselmodell geurteilt, dass der Gesetzgeber grundsätzlich nicht verpflichtet ist, getrennt lebenden Eltern eine paritätische Betreuung als Regel vorzugeben. Bereits heute kann aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden, sofern es dem Kindeswohl entspricht. Für getrennt lebende Eltern gilt zudem die Loyalitätspflicht, auch Wohlverhaltensklausel genannt. Eltern haben dabei alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil in irgendeiner Weise beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.

Manipulatives Verhalten eines Elternteils nach einer Trennung gegenüber dem gemeinsamen Kind ist sowohl für das Kind als auch für das betroffene Elternteil tragisch und gefährdet vor allem das Kindswohl. Dies zu unterbinden und die betroffenen Kind/Kinder, Mütter und Väter zu schützen und zu unterstützen, ist meines Erachtens jedoch Aufgabe der Jugendämter und der Familiengerichte, die insoweit auch auf die Unterstützung von Kindespsychologen zurückgreifen können. Die Einführung eines gesetzlichen Leitbilds ist daher eher schwierig.

Mit freundlichen Grüßen

Mark Helfrich

 

 

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